Impressum
OC Creatives GbR Claudius Birk, Oliver Schmidt
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Claudius Birk, Oliver Schmidt
Adresse: Rebenweg 5 88079 Kressbronn am Bodensee
Kontakt: E-Mail: info@occreatives.de Internet: www.occreatives.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE322344850
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Urheberrecht
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Datenschutzerklärung
1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
OC Creatives GbR Claudius Birk und Oliver Schmidt Rebenweg 5 88079 Kressbronn am Bodensee E-Mail: info@occreatives.de
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
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2. Datenschutzbeauftragter
Wir sind gesetzlich nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet und haben keinen benannt. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die oben genannte verantwortliche Stelle.
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3. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf:
unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO),
Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
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4. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Werden Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) verarbeitet, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen. Wir verarbeiten die betroffenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
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5. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Ihnen steht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Für uns zuständig ist:
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
6. SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
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7. Hosting und Server-Log-Dateien
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8. Cookies
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9. Kontaktformular / Kontakt per E-Mail
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Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der Beantwortung von Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bzw. auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), sofern diese abgefragt wurde.
Die Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung widerrufen oder der Zweck der Speicherung entfällt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
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10. YouTube (erweiterter Datenschutzmodus)
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11. Vimeo
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12. Google Analytics
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13. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig. Durch die Weiterentwicklung unserer Website oder aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, sie anzupassen.
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Stand: 07.08.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche von OC Creatives (nachfolgend „OC Creatives") angenommenen Aufträge. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden sie keine Anwendung.
1.2 Die AGB gelten als anerkannt mit der Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Lieferung des bestellten Werkes. Sie gelten zugleich für alle zukünftigen Geschäfte zwischen OC Creatives und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, OC Creatives hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn OC Creatives in Kenntnis der Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. OC Creatives nimmt Aufträge grundsätzlich in Textform (z. B. E-Mail) entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in Textform nachzureichen. Unterbleibt dies auf Wunsch des Auftraggebers oder aus anderen von OC Creatives nicht zu vertretenden Gründen, gehen Folgen aus Übermittlungsfehlern zu Lasten des Auftraggebers.
1.5 Die AGB gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von OC Creatives erbracht werden.
1.6 Der Auftraggeber übernimmt die Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien und stellt OC Creatives insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
2. Kosten
2.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Films. Er ist für OC Creatives verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.
2.2 Bei Aufträgen mit einem kalkulierten Herstellungspreis von mehr als EUR 10.000,00 (zzgl. USt.) ist OC Creatives berechtigt, einen angemessenen Vorschuss von bis zu 50 % der Auftragssumme zu fordern.
2.3 Hat OC Creatives im Angebot den voraussichtlichen Herstellungsgesamtpreis kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10 % als vertragsgemäß. Zeichnet sich eine darüber hinausgehende Überschreitung ab, weist OC Creatives den Auftraggeber unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens in Textform darauf hin. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang des Hinweises in Textform widerspricht; OC Creatives weist im Hinweis gesondert auf die Bedeutung des Schweigens hin. Versäumt OC Creatives einen Hinweis auf Zusatzkosten, die auf Änderungswünsche des Auftraggebers zurückgehen, dürfen dem Auftraggeber nur 75 % der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
2.4 Mit dem Herstellungsgesamtpreis werden nur die im Kostenvoranschlag vereinbarten Leistungen vergütet. Leistungen, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, insbesondere Nebenleistungen und Auslagen, kann OC Creatives gesondert berechnen.
2.5 Tritt der Auftraggeber aus von OC Creatives nicht zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, trägt er alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten sowie den bis dahin angefallenen Bearbeitungsaufwand.
2.6 Wetterbedingte Verschiebungen oder Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus anfallende Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von OC Creatives zurückzuführen sind.
2.7 Verschiebt der Auftraggeber einen Drehtermin später als zehn Tage vor dem vereinbarten Termin, hat OC Creatives Anspruch auf Ersatz der durch die Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
2.8 Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt maximal neun Stunden. Ein Drehtag gilt als ganzer Arbeitstag, sobald vier Stunden überschritten werden; ein Aufwand von weniger als vier Stunden wird als halber Drehtag berechnet. Vorbereitungs-, Fahrt- und Nachbereitungszeit werden als Arbeitszeit kalkuliert und berechnet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Herstellungspreise werden für jedes Projekt in einem Kostenvoranschlag festgelegt. Verlangt der Auftraggeber keinen Kostenvoranschlag, gelten die jeweils aktuellen Preise von OC Creatives.
3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Satzes.
3.3 Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z. B. Reisekosten und Spesen, Verpackung, Versand) trägt grundsätzlich der Auftraggeber, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Kostenvoranschlag kalkuliert wurden.
3.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Haftung und Mängel
4.1 OC Creatives haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von OC Creatives, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und im Umfang einer übernommenen Garantie.
4.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung von OC Creatives auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet OC Creatives nicht.
4.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4.4 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes, in Textform anzuzeigen. Rein inhaltliche oder gestalterische Gesichtspunkte, die auf Weisungen des Auftraggebers beruhen, stellen keinen Mangel dar.
4.5 Bei einem berechtigt gerügten Mangel hat OC Creatives zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatzansprüche bestehen im Rahmen der vorstehenden Ziffern 4.1 bis 4.3.
5. Filmproduktion
5.1 Die Herstellung des Films erfolgt auf Grundlage des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Moodfilms und/oder des in Textform festgehaltenen Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Mit Annahme eines Auftrags in Textform bzw. nach einer bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.
5.2 OC Creatives stellt den Film nach dem zugrunde liegenden Drehbuch/Konzept in einer Qualität her, die dem durch das Showreel erwiesenen Qualitätsstandard ihres Betriebes entspricht.
5.3 OC Creatives trägt die Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen befolgt wurden.
5.4 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials, stellt er dieses in einem gebräuchlichen, verwertbaren Format und rechtzeitig vor Beginn des vereinbarten Drehtermins zur Verfügung. Muss überlassenes Material aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstehenden Kosten.
5.5 Der Auftraggeber versichert, über die zur Bearbeitung erforderlichen Rechte am überlassenen Produktionsmaterial zu verfügen, und überträgt diese im erforderlichen Umfang an OC Creatives.
5.6 OC Creatives haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassener Datenträger nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des Datenträgers. Für den Verlust von Daten und Programmen auf überlassenen Datenträgern übernimmt OC Creatives keine Haftung; die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.
5.7 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, garantiert er, dass es sich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.
5.8 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, übernimmt OC Creatives hierfür keine Haftung.
5.9 Bis zur Abnahme des Films trägt OC Creatives die Gefahr für Verlust und Beschädigung des Werkes. Mit der Ablieferung des fertigen Werkes bzw. mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, auch wenn der Film bei OC Creatives oder einem von ihr beauftragten Archiv gelagert wird.
6. Abnahme
6.1 OC Creatives übergibt den Film unmittelbar nach Fertigstellung, in der Regel per Download-Link. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Film innerhalb von zehn Tagen zu prüfen und die Abnahme in Textform zu erklären oder etwaige Mängel in Textform konkret zu rügen. Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch rügt er konkrete Mängel, gilt der Film als abgenommen; hierauf weist OC Creatives bei Übergabe gesondert hin.
6.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film der getroffenen Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Er ist auch dann zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film von den Absprachen abweicht, diese Abweichungen jedoch auf seinen Wunsch eingearbeitet wurden. Beanstandungen, die allein den Geschmack betreffen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.3 Reklamationen sind innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung des Films in Textform darzulegen. Ziffer 4.4 bleibt unberührt.
7. Lieferfrist
7.1 OC Creatives bemüht sich um bestmögliche Einhaltung mitgeteilter Lieferzeiten oder Termine. Diese sind nicht rechtlich bindend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich in Textform als verbindliche Fixtermine vereinbart und als solche bezeichnet. Zeitangaben in der Auftragsbestätigung stellen für sich genommen keine solche Vereinbarung dar.
7.2 Erkennt OC Creatives, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, unterrichtet sie den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung.
7.3 Kommt es zu Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen (z. B. nicht rechtzeitige Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch ihm zuzurechnende Dritte), verlängert sich der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne der Verzögerung bzw. Unterbrechung, sofern die Fertigstellung in dieser Zeit bei vernünftigem wirtschaftlichem Maßstab möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf aus Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als sechs Monate, ist OC Creatives zum Rücktritt berechtigt; bis dahin angefallene Aufwände trägt der Auftraggeber.
7.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die OC Creatives trotz gebotener Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
8. Verschwiegenheit
8.1 OC Creatives und der Auftraggeber sind wechselseitig verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus fort.
9. Künstlersozialkasse
9.1 Die von OC Creatives berechneten Honorare können ganz oder teilweise der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unterliegen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten sein kann. Diese Abgabe darf nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
10. Nutzungsrechte
10.1 OC Creatives räumt dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache (nicht ausschließliche) Recht ein, das fertige Werk für den vertraglich vereinbarten Einsatzzweck zu nutzen. Alle weitergehenden Nutzungsrechte verbleiben bei OC Creatives. Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei OC Creatives.
10.2 Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte oder eine über den vereinbarten Einsatzzweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von OC Creatives in Textform. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht schuldhaft, ist OC Creatives berechtigt, eine im Einzelfall angemessene Vertragsstrafe zu verlangen; die Höhe wird im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt und werden auf eine verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
10.3 Der Auftraggeber stellt bei jeder Nutzung sicher, dass OC Creatives bzw. von OC Creatives benannte Dritte als Urheber genannt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Art und Umfang der Nennung richten sich mangels besonderer Absprache nach den branchenüblichen Gepflogenheiten.
10.4 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und Zwischenprodukten sowie an in Textform festgelegten Absprachen, Konzepten und Drehbüchern verbleibt bei OC Creatives.
10.5 OC Creatives versichert, über die zur Vertragserfüllung erforderlichen Verwertungsrechte an den von ihr erstellten Konzepten/Drehbüchern zu verfügen, insbesondere über die notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte. Eine Freiheit von Schutzrechten Dritter garantiert OC Creatives nicht, soweit sie im Einzelfall wegen begründeter Zweifel hierauf hingewiesen hat, sowie nicht für Schutzrechte an Vorleistungen, die der Auftraggeber erbracht oder geliefert hat.
10.6 OC Creatives erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unentgeltliche Recht, die erstellten Filminhalte für eigene Zwecke zu nutzen (z. B. für Präsentationen, Messen, Firmenveranstaltungen oder das eigene Werbeangebot). Enthält der Film vertrauliche Inhalte des Auftraggebers, bedarf diese Nutzung dessen vorheriger Zustimmung.
10.7 Bearbeitungen oder Änderungen des Werkes lässt der Auftraggeber durch OC Creatives vornehmen, es sei denn, dies ist ihm aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
10.8 Für Rechtsverletzungen, die aus der Veröffentlichung von Film- oder Bildmaterial oder dessen Zusammenhang mit dem veröffentlichten Text entstehen – insbesondere Verletzungen von Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken- oder Eigentumsrechten sowie Eingriffe in die Privatsphäre –, ist allein der Auftraggeber verantwortlich, soweit sie auf seine Weisungen oder Inhalte zurückgehen. Er stellt OC Creatives insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
10.9 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben das Ausgangsmaterial (Bild und Ton) sowie das Restmaterial bei OC Creatives.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz von OC Creatives. OC Creatives ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen (§ 305b BGB) haben Vorrang.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.